Es ist auch nicht relevant, wie sich der Baudirektor zu einer Interpellation der Landräte betreffend Richtplanung (Industriezonen für Bauschuttrecyclinganlagen) äussert. Diese ist nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Gleiches gilt für die Stellungnahme der Kommission für Natur- und Landschaftsschutz vom 22. Juni 2018, welche sich angeblich für eine Auszonung ausgesprochen haben soll. Das Argument der möglichen Auszonung ist vorliegend ohnehin nicht stichhaltig. Mit Amtsblattpublikation __ lud der Gemeinderat auf den 23. September 2020 zur verschobenen Frühlings- Gemeindeversammlung 2020.