7.4 Gemäss Beschluss über die Planungszone vom … gelten im Gebiet der Planungszone (Parz Nrn. aa und hh, beide GB Z.__) die Bestimmungen der Gewerbezone gemäss Art. 63 BauG sowie Art. 16 des Bau- und Zonenreglements (BZR) Z.__ und der entsprechenden Lärmempfindlichkeitsstufe (ES III), wie auch die weiteren massgebenden Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz [USG]; SR 814.01). Wie die nachfolgenden Erwägungen zeigen werden, trägt die vorliegende Baubewilligung allen mit der Planungszone sichergestellten Aspekten Rechnung und die Nutzungsplanung wird nicht erschwert. Die Baubewilligung schafft keine Fakten, welche die demokratische Mitwirkung der