62-63 BauG/BE). Auch im Kanton Nidwalden können zum Schutz des Planungszwecks Bauvorhaben von der planerischen Vorwirkung erfasst werden, für die bereits vor Erlass der Planungszone ein Gesuch oder ein Vorprojekt eingereicht wurde (vgl. Entscheid des Verwaltungsgerichts Nidwalden vom 13. Mai 2019, VA 18 12, E. 10.3.2 m.H.).