Bei dieser Ausgangslage könne die Baubewilligungsbehörde mit einer Baubewilligung nicht einfach Fakten schaffen, welche die demokratische Mitwirkung der Bevölkerung an der Planung beschränke oder vorwegnehme. Der Entscheid über ein Baugesuch, das der in Vorbereitung befindlichen kommunalen Planung widerspreche, müsse zurückgestellt werden. Die vorgesehene planerische Neuordnung solle nicht durch die Bewilligung einer Baute gefährdet werden.