Hierbei handelt es sich um das Aktenstück VI1-C-2, welches der Vorinstanz mit Vernehmlassung vom 15. November 2018 als "BG Beleg 2" eingereicht wurde (vgl. E. 5.3.4 oben). Inhaltlich geht es um die Stellungnahme der kantonalen Fachbehörde (Amt für Umwelt) zur Zulässigkeit des Bauprojekts in der Gewerbezone. Diese zusätzliche Abklärung im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens erfolgte aufgrund des Entscheids der Gemeindeversammlung vom 22. November 2017 bzw. des Erlasses einer Planungszone. Im Wesentlichen hielt die Baudirektion fest, das Amt für Umwelt habe das Gesuch aus umweltrechtlicher Sicht geprüft und sei zum Ergebnis gelangt, dass das Bauprojekt auch in der Gewerbezone bewilli-