sämtlichen Einsprechern zu eröffnen. Keines dieser Dokumente sei den Einsprechern zugestellt worden. Dadurch sei die Durchführung des Rechtsmittelverfahrens erheblich erschwert worden. Da die Vorinstanz die Replik vom 3. Januar 2019 und die Stellungnahme vom 20. August 2019 inhaltlich nicht gewürdigt habe, sei das Verfahren sogar zur Farce geworden. Das Raumplanungsgesetz (RPG) verpflichte die verantwortlichen Behörden ausdrücklich zu einer gemeinsamen oder zumindest gleichzeitigen Eröffnung der verschiedenen Entscheide des Baubewilligungsverfahrens (Botschaft zu einer Revision des RPG, BBl 1994 III 1088).