Dabei habe sie die Baubewilligung bezüglich die vermeintliche Zonenkonformität (fälschlicherweise) ohne weitere Begründung ausschliesslich auf dieses Dokument abgestützt. Die Weiterführung eines Verfahrens ohne jegliche Beteiligung oder Information von Verfahrensbeteiligten widerspreche in grundlegender Weise dem Verfahrensrecht und führe zur Unwirksamkeit des Entscheids über die Baubewilligung.