Die Baubewilligungsbehörde habe dazu keine Beweise (z.B. Zeugen) offeriert. Schliesslich verletze die Vorinstanz in ihrem Entscheid durchgehend die Begründungspflicht, indem sie jeweils die Vorbringen der Parteien aufführe, sich inhaltlich aber nicht damit auseinandersetze. Dies erschwere eine sachgerechte Anfechtung des Entscheids. Daher sei man gezwungen, die nicht behandelten Argumente nochmals vorzutragen. Diese äusserst grobe Verletzung des rechtlichen Gehörs könne vom Gericht nicht geheilt werden.