2.5 Nichteinzutreten ist insbesondere auf Kritik am Initiativ-, Planungs- und Umzonungsverfahren. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist einzig das Baugesuch. Rechtlich handelt es sich um unterschiedliche Verfahren (Initiativ-, Planungs- und Umzonungsverfahren vs. Rechtsanwendung). 11 I 48