Gemäss Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) vom 3. Juni 2015 wurde eine Lärmprognose mit verschiedenen Messpunkten erstellt (vgl. VI1-C-3-2, S. 14). Der EP3 befindet sich beispielsweise gut 320 m, der EP6 knapp 260 m und der EP4 rund 350 m von der streitgegenständlichen Parzelle Nr. aa, GB Z.__, entfernt 10 I 48