P. Die Akten des vorliegenden Verfahrens wurden praxisgemäss durch die Verwaltungsverfahrensakten ergänzt. Auf die Ausführungen der Parteien in ihren Rechtsschriften wird - soweit rechtserheblich - in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Q. Die Verwaltungsabteilung des Verwaltungsgerichts Nidwalden fällte am 14. September 2020 in Abwesenheit der Parteien den vorliegenden Entscheid. 8 I 48 Erwägungen: