O. In der Folge gingen beim Verwaltungsgericht Nidwalden diverse Briefkopien von früheren Einwendern an die Baubewilligungsbehörde ein, wonach die Beschlüsse des Gemeinderates vom 16. April 2018 wegen fehlender Eröffnung nichtig seien: [Auflistung]. Diese Eingänge stellte die Vorsitzende den Verfahrensbeteiligten am 27. Mai 2020 zur Orientierung und Stellungnahme zu. Die Beschwerdegegnerin nahm am 29. Mai 2020 und die Baubewilligungsbehörde am 8. Juni 2020 dazu Stellung.