N. Mit Zustellung der Dupliken an die beiden Parteien erklärte die Vorsitzende den Rechtsschriftenwechsel mit Schreiben vom 7. Mai 2020 als abgeschlossen. Gleichzeitig wies sie die Parteien auf die Möglichkeit hin, dem Gericht innert 10 Tagen eine Kostennote einzureichen. Mit Schreiben vom 8. Mai 2020 reichte die Beschwerdegegnerin dem Gericht ihre Kostennote ein. Die Beschwerdeführer reichten am 15. Mai 2020 ebenfalls eine Kostennote ein. Zusätzlich gaben sie am 18. Mai 2020 eine erneute Stellungnahme ab. 7 I 48