"1. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 9. Dezember 2019 sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Die Beschlüsse des Regierungsrates des Kantons Nidwalden vom 11. November 2019 und des Gemeinderates Z.__ vom 16. April 2018 betreffend die Erteilung der Baubewilligung [..] und die Abweisung der Einwendungen der Beschwerdeführer vom 18. April 2018 seien zu bestätigen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführer."