Ebenso beantragte die Vorinstanz mit Beschwerdeantwort vom 3. Februar 2020 die Abweisung der Beschwerde, unter Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdeführer. Die Baubewilligungsbehörde stellte mit Beschwerdeantwort vom 20. Februar 2020 innert erstreckter Frist folgende Anträge: