F. Gegen diesen RRB Nr. 733 vom 11. November 2019 erhoben die Beschwerdeführer am 9. Dezember 2019 Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Kantons Nidwalden mit folgenden Anträgen: "1. In Gutheissung der vorliegenden Beschwerde sei festzustellen, dass die Baubewilligung vom 16.04.2018 betreffend [..], Parz. aa, bb, cc unwirksam resp. nichtig ist. 2. Eventualiter sei in Gutheissung der vorliegenden Beschwerde der angefochtene Entscheid Nr. 733 des Regierungsrates Nidwalden vom 11.11.2019 aufzuheben sowie das Baugesuch der Beschwerdegegnerin und die diesbezüglichen Einsprachen betreffend [..], Parz.