"1. In Gutheissung der vorliegenden Beschwerde sei festzuhalten, dass die Baubewilligung vom 16.04.2018 betreffend [..], Parz. aa, bb, cc nichtig sei. 2. Eventualiter seien in Gutheissung der vorliegenden Beschwerde die angefochtenen Entscheide aufzuheben sowie das angefochtene Baugesuch und die diesbezüglichen Einsprachen betreffend [..], Parz. aa, bb, cc zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.