C. Dagegen erhoben die Beschwerdeführer et al. am 18. Juli 2016 Einwendung bei der Baubewilligungsbehörde. Mit Beschluss vom 16. April 2018 wies diese die Einwendung der Beschwerdeführer ab und erteilte der Beschwerdegegnerin unter Bedingungen und Auflagen die Baubewilligung für das Bauvorhaben auf den Parz. Nrn. aa, bb und cc, alle GB Z.__ (BF1-A-1 und 2). D. Gegen diesen Beschluss erhoben die Beschwerdeführer am 8. Mai 2018 Beschwerde bei der Vorinstanz und beantragten im Wesentlichen (BF1-A):