Der Berufungskläger hat der Gerichtskasse Nidwalden nach Rechtskraftbeschreitung dieses Urteils mittels beiliegendem Einzahlungsschein den Betrag von Fr. 6'000.00 zu bezahlen. 6. Der amtlichen Verteidigung des Berufungsklägers, RA Stefanie Widmer, wird eine Entschädigung von Fr. 12'756.20 (Honorar Fr. 11'440.00 [52 Stunden à Fr. 220.00], Auslagen Fr. 404.20, 7.7 % MWSt Fr. 912.00) zugesprochen. Die Gerichtskasse wird angewiesen, RA Stefanie Widmer eine Entschädigung von Fr. 12'756.20 auszubezahlen.