Die genehmigten Gesamtkosten für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten betragen somit Fr. 40'972.06 (Fr. 22'490.60, Fr. 6'919.29, Fr. 1'944.02 sowie Fr. 9'618.15). Davon sind die durch die Staatsanwaltschaft Nidwalden veranlassten Vorschusszahlungen für das Vorverfahren an die amtliche Verteidigerin, Rechtsanwältin MLaw Stefanie Widmer, in der Höhe von Fr. 16'200.00 (überwiesen am 13. November 2017) sowie Fr. 10'260.00 (überwiesen am 6. Mai 2018) sowie die Zahlung an Rechtsanwältin MLaw Aline Nussbaumer in Abzug zu bringen. Der Restanspruch von Rechtsanwältin MLaw Stefanie Widmer beträgt somit Fr. 12'568.04.