9.4. Privatklägerin 9.4.1. Honorarnote Rechtsanwältin Rotzer 9.4.1.1. Subrogation In Bezug auf die vorprozessualen Anwaltskosten von Rechtsanwältin Rotzer von Fr. 18'227.30 monierte der Berufungskläger, die Vorinstanz habe verkannt, dass die Zivilklägerin aufgrund der gesetzlichen Subrogation nicht aktivlegitimiert sei. Für den Berufungskläger bestehe ein Doppelzahlungsrisiko. Auch das Amt für Justiz sei an den Berufungskläger gelangt und gehe von einer Subrogation aus. Der Berufungskläger sei bereit, die Anwaltskosten gemäss Anträgen zu bezahlen, jedoch nicht doppelt.