Der Berufungskläger ist zur Rückzahlung der Kosten der amtlichen Verteidigung an den Kanton Nidwalden verpflichtet, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO). Der Anspruch des Kantons verjährt innert 10 Jahren ab Rechtskraft des Entscheides (Art. 135 Abs. 5 StPO).