Nach dem Ausgeführten rechtfertigt sich eine Kürzung der Honorarnote (total 72 Arbeitsstunden) um 20 Stunden auf insgesamt 52 Stunden. Das Honorar ist deshalb auf den Betrag von Fr. 11‘440.00 (52 Std. à Fr. 220.00) zu reduzieren (Art. 33 und analog Art. 36 PKoG). Daneben stehen der amtlichen Verteidigung die Auslagen (Fr. 404.20) und die MWSt (Fr. 912.00 [7.7 % MWSt auf Fr. 11'844.20]), somit im Gesamt Fr. 12'756.20 zu. Dieser Betrag ist vorerst vom Kanton zu bezahlen (Art. 39 Abs. 1 PKoG). Die Gerichtskasse ist anzuweisen, Rechtsanwältin Stefanie Widmer, eine Entschädigung über Fr. 12'756.20 (inkl. Auslagen und MWSt) auszubezahlen.