Rechtsanwältin Widmer war, mit Unterbrechung während ihres Mutterschaftsurlaubes, bereits beim staatsanwaltlichen Untersuchungsverfahren wie auch beim Strafverfahren vor dem Kantonsgericht als amtliche Verteidigerin eingesetzt. Die Aktenlage war ihr somit aus diesen Verfahren bereits bekannt. Im Weiteren ist zu berücksichtigten, dass es sich um eine Teilanfechtung des vorinstanzlichen Urteils handelt.