Die Überschreitung der Höhe des ordentlichen Honorars gemäss Art. 45 PKoG wird von der amtlichen Verteidigerin mit den umfangreichen Akten, der Komplexität des Sachverhaltes mit zahlreichen verschiedenartigen Vorhalten und der Beurteilung sowohl der Strafe wie auch der Massnahme begründet. Die dem Obergericht eingereichte Kostennote lässt sich nicht nachvollziehen, weil sie nicht detailliert in Einzelpositionen aufgeschlüsselt ist. Dies verunmöglicht eine Kontrolle durch das Gericht. In der Kostennote werden pro Arbeitstag verschiedene Leistungen aufgelistet und für alle erbrachten Leistungen ein Gesamtaufwand aufgeführt.