9. Kosten- und Entschädigungsfolgen 9.1. Allgemeines Bei diesem Verfahrensausgang wird der Berufungskläger vollumfänglich kostenpflichtig (Art. 428 Abs. 1 erster Satz StPO). 9.2. Gerichtskosten Die Kosten des vorinstanzlichen Verfahrens wurden nur pauschal angefochten. Sie erscheinen angemessen und werden bestätigt (Art. 428 Abs. 3 StPO).