8. Zivilklage 8.1. Schadenersatz 8.1.1. Vorinstanzliches Urteilsdispositiv Ziff. 8.1 Die Vorinstanz verpflichtete den Berufungskläger, der Zivilklägerin einen Schadenersatz von Fr. 6'708.15 zzgl. 5% Zins seit 1. Januar 2018 sowie eine Genugtuung von Fr. 4'000.00 zzgl. 5% Zins seit 15. Juli 2017 zu bezahlen. Im weiteren Umfang wurde die Schadenersatzforderung der Zivilklägerin auf den Zivilweg verwiesen.