Wie der Therapieverlaufsbericht 2019 treffend ausführt, wird sich erst noch zeigen, ob es dem Berufungskläger gelingen wird, die Erkenntnisse und Erfahrungen aus der therapeutischen Behandlung in den Alltag zu transferieren und bei Risikosituationen zeitnah abzurufen. Die bisher erreichten therapeutischen Erfolge sind von geringem Ausmass und für das Gericht nicht ausreichend, als dass der Berufungskläger bei einer allfälligen Veränderung in seinem Beziehungsstatus bereits als genügend gefestigt erschiene und mit einer für ihn bedrückenden und schmerzlichen Situation unter Anwendung der erprobten Strategien sozialadäquat umgehen könnte.