Zusammengefast lässt sich feststellen, dass aus dem Aufbau einer tragbaren Therapiebeziehung noch nicht auf eine günstige Legalprognose geschlossen werden kann. Darüber hinaus lässt die Aussage des Therapieverlaufsberichts 2019 skeptisch werden, die Motive des Berufungsklägers, weshalb er sich auf eine Behandlung eingelassen habe, seien unklar geblieben.