6.9.4.4. Wenn der Therapieverlaufsbericht 2020 optimistisch ausführt, der Aufbau einer Beziehung zur Therapeutin komme voran und das therapeutische Verhältnis gestalte sich mittlerweile als derart tragfähig, dass der Berufungskläger daraus die Verpflichtung ableite, sich an die getroffenen Absprachen zu halten, sind das positive Anzeigen für erste Schritte auf einem langen Weg. Der Aufbau einer guten Beziehung zur Therapeutin ist zwar von grundlegender Bedeutung für eine Therapie, stellt aber noch keine ausreichende Auseinandersetzung mit der eigentlichen Störung und keine deliktorientierte Behandlung dar.