6.9.4. Legalprognose 6.9.4.1. Der Berufungskläger brachte in Bezug auf die Legalprognose zusammengefasst vor, es sei seit mindestens eineinhalb Jahren zu keiner Kontaktaufnahme zur Zivilklägerin gekommen bzw. er habe sich wohlverhalten. Diese positive Entwicklung habe sich somit über Monate bestätigt. Er habe während längerer Zeit bewiesen, dass er den gebotenen Abstand einhalten könne.