Für die mehrfachen Nötigungen wird sodann von einer (asperierten) Freiheitsstrafe von 16 Monaten ausgegangen. Daneben wurde der Berufungskläger wegen weiteren Vergehen, namentlich wegen mehrfacher vorsätzlicher grober Verletzung von Verkehrsregeln schuldig befunden. Ohne deliktorientierte Behandlung wird dem Berufungskläger im Verlaufsbericht 2019 ein hohes Risiko für minderschwere Gewalt, im Besonderen Tätlichkeiten, Nötigung und Drohung attestiert. Daneben bestehe mittelfristig (d.h. innerhalb der nächsten 3-5 Jahren) eine mittelgradig bis hohe Wahrscheinlichkeit aufgrund von Vermögens- und Strassenverkehrsdelikten strafrechtlich in Erscheinung zu treten.