6.7.2. Anlasstat 6.7.2.1. Der Berufungskläger hielt dafür, die von der Vorinstanz angeordnete stationäre Massnahme sei unverhältnismässig. Unter Hinweis auf das Übermassverbot machte er geltend, die Anlasstaten würden eine stationäre Massnahme nicht rechtfertigen.