Wie nämlich auch die Vorinstanz richtig festgestellt habe, sei der Berufungskläger nie gewalttätig geworden. Im Weiteren brachte der Berufungskläger vor, der Gutachter sei, auf der Grundlage dieser falschen Fakten, mittelfristig von einer erhöhten Gefahr für Tätlichkeiten und leichte Gewaltdelikte ausgegangen. Die gutachterliche Prognose sei nie richtig gewesen und habe sich erst recht in den letzten vier Jahren als falsch erwiesen.