Zu den persönlichen Verhältnissen und der Wirkung der Strafe auf den Berufungskläger führte er aus, dass er die zwei Blumenfelder mit grosser Leidenschaft bewirtschafte und ihm diese Arbeit – auch wenn daraus nicht wirklich ein Gewinn erzielt werde – Sinn und grossen Halt im Leben gebe. Mit einer unbedingten mehrmonatigen Freiheitsstrafe werde diese Stütze gefährdet. Aufgrund eines Timeout in T.__ im Winter 2018/2019 habe er Abstand von der Angelegenheit gewinnen und vor allem Distanz zur Zivilklägerin nehmen können. Mittlerweile lebe er in einer neuen und stabilen Partnerschaft.