5.5.4. Zwischenfazit Nach dem Ausgeführten ist zusammenfassend festzuhalten, dass unter Berücksichtigung der Tatkomponenten von einer hypothetischen Gesamtstrafe von 21 Monaten auszugehen ist. 5.6. Täterkomponente 5.6.1. In Bezug auf die Täterkomponente machte der Berufungskläger zusammengefasst eine erhebliche Minderung geltend. Zu den persönlichen Verhältnissen und der Wirkung der Strafe auf den Berufungskläger führte er aus, dass er die zwei Blumenfelder mit grosser Leidenschaft bewirtschafte und ihm diese Arbeit – auch wenn daraus nicht wirklich ein Gewinn erzielt werde – Sinn und grossen Halt im Leben gebe.