5.3.4. Nötigungen / Vergehen im Strassenverkehr Die Vorinstanz hat bezüglich der Nötigungen und der Vergehen im Strassenverkehr zutreffend erwogen, dass die Straftaten zeitlich und sachlich derart eng miteinander verknüpft sind, dass sich diese nicht mehr sinnvoll trennen und beurteilen lassen (vgl. vorinstanzliches Urteil, E. III.1.3 S. 152 ff.).