Es hat die Wahl der Freiheitsstrafe näher zu begründen (Abs. 2). Es reicht nicht aus, zu erklären, warum eine Freiheitsstrafe angemessen erscheint, sondern das Gericht muss auch klar darlegen, warum die Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht erfüllt sind, warum akzeptiert werden muss, dass die Geldstrafe nicht vollstreckbar erscheint (Urteil des Bundesgerichts 6B_341/2017 vom 23. Januar 2018 E. 1.1).