5.3.2. Der Berufungskläger hat sich der mehrfachen Nötigung, des Betrugs und der mehrfachen vorsätzlichen groben Verletzung von Verkehrsregeln schuldig gemacht. Die Vorinstanz hat sowohl für den Betrug sowie auch für die Nötigungen/Drohungen und die Vergehen im Strassenverkehr eine Freiheitsstrafe als angemessen angesehen. Im Weiteren hat die Vorinstanz die Delikte in ihrem Gesamtzusammenhang gewürdigt und für jeden Tatbestand eine Strafe bzw. insgesamt eine Gesamtstrafe von 24 Monaten Freiheitsstrafe ausgesprochen.