Überdies ist darauf hinzuweisen, dass die Zivilklägerin trotz des von ihr aufgeführten Blackouts in der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme klare Angaben zum Vorfall machte, gab sie doch das Gespräch, ja sogar Aussagen des Berufungsklägers wörtlich ("ah so sprichst du mit mir") wieder und wies darauf hin, dass der Berufungskläger ihr das «Veloschloss» nehmen wollte. Auch in diesen Aussagen lassen sich viele Details entnehmen.