Inwiefern die Geschichte während der Beziehung bereits Thema gewesen war, kann dabei offen gelassen werden. Die Veröffentlichungen unter dem Titel "Liebe wo endet wie Romeo und Julia" waren unter Berücksichtigung der sich über Monaten hinweg zuspitzenden und der zunehmend unberechenbarer werdenden Situation zwischen dem Berufungskläger und der Zivilklägerin geeignet, die Zivilklägerin in Angst zu versetzen. Daran vermag auch der Einwand des Berufungsklägers, wonach er in Frage stellen lässt, wie ein Suizid als Androhung eines Nachteils ausgelegt werden solle, nichts zu ändern.