4.3.6. "Liebe wo endet wie Romeo & Julia" 4.3.6.1. Auch in Bezug auf den auf Facebook publizierten Text "Romeo und Julia" bestritt der Berufungskläger das Vorliegen einer Drohung. Mit diesem Text habe er lediglich zum Ausdruck bringen wollen, dass die Beziehung zwischen ihm und der Zivilklägerin wie ein Drama sei, in welchem sich die Liebenden in ihrer Liebe verbunden seien. Überdies sei diese Geschichte bereits während ihrer Beziehung ein Thema gewesen. Im Weiteren führte der Berufungskläger aus, es sei unerfindlich, inwiefern ein Suizid infolge des Irrtums bzw. der Tatsache, dass die unersetzbar Geliebte tot sei, als Androhung eines Nachteils ausgelegt werden könne.