Der WhatsApp-Nachricht lassen sich Angaben zu den Gefühlen der Zivilklägerin entnehmen, welche sie diesbezüglich empfand. Die Zivilklägerin schrieb dabei von "grosser Angst, Zittern vor Deiner Verfolgung und Bedrohung". Bei Betrachtung des weiteren Nachrichtenverlaufs sind von Seiten des Berufungsklägers weder Einwände gegen den Vorfall ersichtlich noch wurde der Vorfall an sich von ihm in Frage gestellt. Vielmehr bat der Berufungskläger mit WhatsApp-Mitteilung von 16:49 Uhr bei der Zivilklägerin um Verzeihung und teilte ihr weiter mit, dass es ihm leidtue.