4.3.3. "Ich werde dich weiter belästigen, bis du kaputtgehst" 4.3.3.1. Der Berufungskläger bestritt, dass es zu den beiden Vorfällen vom 25. März 2017 und vom April 2017 vor dem Haus der Zivilklägerin gekommen sei. Zudem monierte der Berufungskläger, dass im vorinstanzlichen Urteil nicht auf die Vorbringen des Berufungsklägers eingegangen werde bzw. die Vorinstanz sich damit nicht auseinandergesetzt habe.