Die Zivilklägerin teilte dies dem Berufungskläger mehrfach deutlich mit und brach von ihrer Seite her den Kontakt vollständig ab. Der Berufungskläger widersetzte sich dem jedoch wiederholt und versuchte mit der Zivilklägerin mit einer enormen Beharrlichkeit und Intensität in Kontakt zu treten. Wie sich im Nachfolgenden zeigen wird, bedrohte er dabei die Zivilklägerin mehrfach. Ergänzend ist zudem auf das im Therapieverlaufsbericht 2019 aufgeführten Tatmotiv hinzuweisen. Diesbezüglich wird von einem Motivationsmix gesprochen.