4.2.6. Beweisantrag auf Zeugeneinvernahme von E.__, F.__, G.__ Der Berufungskläger stellte anlässlich der Berufungsverhandlung, wie bereits vor der Vor-in- stanz, den Beweisantrag, E.__, F.__ und G.__ seien als Zeugen einzuvernehmen. Zur Begründung führte er aus, er schulde seiner Ex-Frau und seinen Kindern aufgrund der Scheidung vom Dezember 2016 Geld. In Bezug auf die ausstehenden Alimentenzahlungen würden keine Urkunden, sondern bloss mündliche Abmachungen bestehen. Die Aussagen der aufgeführten Zeugen seien relevant, um den Vorwurf des Betrugs zu beurteilen.