Darüber hinaus hat er zeitnah eine grössere Summe Geldes (Fr. 25'000.00) ohne Rechtsgrund an die Zivilklägerin überwiesen, um diese vor der Amtsstelle zu verheimlichen. Schliesslich hat er gegenüber der zuständigen Sachbearbeiterin wiederholt versichert, der Erlös aus dem Hausverkauf sei aufgebraucht.