Am 7. August 2017 wurden dem Berufungskläger Fr. 1'415.00 ausbezahlt. Aus dem Hausverkauf wurden am 28. Oktober 2016 Fr. 145'500.00, wovon die Hälfte dem Berufungskläger zustand, auf das gemeinsame Konto (CH54 0840 __) bei der Migros Bank einbezahlt. Am 13. Juni 2017 sowie am 6. Juli 2017 wurden durch den Berufungskläger und seine Ex-Frau jeweils eine Tranche à Fr. 50'000.00 abgehoben. Die restlichen Fr. 45'501.35 wurden am 4. August 2017 ausbezahlt und das Konto saldiert.