4. Angefochtener Schuldspruch 4.1. Übersicht Die Vorinstanz sprach den Berufungskläger – soweit noch relevant - schuldig des Betrugs, der mehrfachen Drohung und der mehrfachen vorsätzlichen groben Verletzung von Verkehrsregeln. Der Berufungskläger bestritt, diese Straftaten begangen zu haben und beantragte einen vollumfänglichen Freispruch.