27. Juni 2019 von L.__) wurden entsprechend dem berufungsklägerischen Beweisantrag zu den Akten genommen. Diese beiden Beweisanträge werden gutgeheissen. 3. Beweis- und Aussagenwürdigung 3.1. Grundsätze in der Beweis- und Aussagenwürdigung Die vorinstanzlichen Ausführungen zu den Grundsätzen der Beweiswürdigung, der Aussagenanalyse und zum Grundsatz «in dubio pro reo» sind zutreffend; es kann vollumfänglich auf sie verwiesen werden (vgl. vorinstanzliches Urteil, E. I.2 S. 19-22; Art. 82 Abs. 4 StPO).